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Vorlage - VO/2018/205  

Betreff: Familienzentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen Bearbeiter/-in: Franke, Karin
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
11.09.2018 
Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
20180706 AK Familienzentrum 1 Protokoll  
20180706 AK Familienzentrum 1 Begrüßung  
Belegung Gemze  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf die Vorlagen VO 2018/099 der Gemeindevertretung am 05.03.2018 und VO 2018/118 des Sozialausschusses am 24.04.2018 wird verwiesen.

 

Der Antrag der Gemeinde Großhansdorf an den Kreis Stormarn auf Fördermittel zur Einrichtung eines Familienzentrums in kommunaler Trägerschaft wurde genehmigt. Die Fördermittel in Höhe von 36.617,61 € wurden im Juni 2018 an die Gemeinde Großhansdorf überwiesen.

 

Der Kreis Stormarn weist ausdrücklich darauf hin, dass die Fördermittel für 2018 nur für das beantragte Familienzentrum in kommunaler Trägerschaft verwendet werden dürfen.

 

In der Regel wird die Förderung im ersten Jahr dazu verwendet, ein Konzept für das Familienzentrum zu erstellen. Die Arbeit, die jetzt die Verwaltung übernimmt (Koordination der Beteiligten, Netzwerk Kindeswohl, Konzepterstellung, Sammeln von Beratungsangeboten, Vorbereitung einer Internetseite  …) wird üblicherweise von der/m Mitarbeiter/In des Familienzentrums erstellt. Die Ersteinrichtung (Schreibtisch, PC, Handy…) des Familienzentrums kann von den Fördermitteln finanziert werden. Es ist ein Verwendungsnachweis beim Kreis einzureichen. Nicht verwendete Fördermittel sind zurück zu zahlen. Wenn die Gemeinde Großhansdorf die Trägerschaft für ein Familienzentrum nicht übernimmt, wären die Fördermittel 2018 gesamt zurück zu zahlen. Für 2019 könnte ein anderer Träger die Fördermittel für ein Familienzentrum in Großhansdorf beantragen.

 

Nach Aussage des Kreises Stormarn ist eine Übertrag der Fördermittel 2018 an einen anderen Träger nicht möglich. Der Träger, der einen Antrag gestellt hat, hat den Förderbescheid und die Fördermittel erhalten. Diese Bewilligung ist nicht übertragbar. Der Kreis Stormarn drängt darauf, dass die beantragten Fördermittel zeitnah verwendet werden.

 

In 2018 wurde kreisweit ein Netzwerk zwischen den LeiterInnen der Familienzentren eingerichtet. Die LeiterInnen der bestehenden Familienzentren teilen ihre Erfahrungen und unterstützen beim Aufbau eines neues Familienzentrums. Es wäre sinnvoll, baldmöglichst an diesem Netzwerk teilzunehmen.

 

Der neue Mitarbeiter beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD – Jugendamt) für Großhansdorf ist über die Einrichtung eines Familienzentrums in Großhansdorf informiert. Der Kollege befindet sich noch in der Einarbeitungsphase und kann deshalb derzeit noch nicht im Arbeitskreis Familienzentrum mitarbeiten. Er hält die Einrichtung eines Familienzentrums in jedem Fall für sinnvoll. Nach seiner Einschätzung besteht in Großhansdorf ein Bedarf für ein Familienzentrum. Er ist gern bereit, zukünftig die Arbeit im Familienzentrum durch Austausch und Netzwerkarbeit zu unterstützen.

 

Gemäß Beschluss im Sozialausschuss am 24.04.2018 TOP 7, Punkt 2, wurde ein Arbeitskreis Familienzentrum gebildet. Die Schulen haben keinen Vertreter in den Arbeitskreis entsandt. Der Arbeitskreis traf sich am 05.07.2018. Das Protokoll dieser Sitzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Das nächste Treffen findet am 05.09.2018 statt.

 

Anliegend eine Zusammenfassung der bisherigen Beratungen im Arbeitskreis Familienzentrum:

Aufgabe eines Familienzentrums in Großhansdorf:

  • Information
    Netzwerkarbeit zwischen den bestehenden Beratungsangeboten
    und allen Personen, die Kinder betreuen und mit Familien in Kontakt stehen.
    Ein Familienzentrum soll nicht in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten stehen.
  • Beratung
    „Zeit“ und Begleitung von einzelnen Personen bzw. Familien
    insbesondere bei Problemen, Krisen und veränderten Familienstrukturen.
  • Bildung (Vorträge, Seminare, Workshops zu Themen der Kindererziehung).
  • Begegnungsstätte (Ort zur Selbsthilfe).
  • Bedarfsorientierte Weiterentwicklung des Konzeptes (Evaluation)

Die konkreten Angebote im Familienzentrum werden mit den Familien entwickelt und dem aktuellen Bedarf in Großhansdorf angepasst.

Ob und mit welchen Angeboten sich ein Familienzentrum in Großhansdorf etabliert,
kann der Arbeitskreis nicht voraussehen.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt:

Das Familienzentrum soll an einem neutralen Ort als Anlaufstelle für alle Großhansdorfer Eltern zur Verfügung stehen.

 

Bei der Trägerschaft des Familienzentrums durch einen freien Träger einer bestehenden Kindertagesstätte in Großhansdorf können diese Eckpunkte (neutraler Ort, Anlaufstelle, alle Eltern) nur bedingt erfüllt werden.

 

Die Verantwortlichen der Einrichtungen (Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen, Schulkindbetreuung, Freundeskreis Flüchtlinge) sehen ein Familienzentrum als sinnvolle Ergänzung bei der Begleitung von Familien. Eine Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und dem Familienzentrum ist notwendig und gewollt.

 

Über den Standort des Familienzentrums wird der Arbeitskreis erst in der nächsten Sitzung am 05.09.2018 beraten.

 

Als Standort kämen folgende Räumlichkeiten in Frage:

 

Gemeinschaftszentrum:

Die Belegung des Gemeinschaftszentrums hat sich in den vergangenen Monaten verändert. Die Sprachkurse und der FC Schmalenbeck United nutzen das Gemeinschaftszentrum nicht mehr. In den Morgen- und Abendstunden ist das Gemeinschaftszentrum nicht belegt.

Der aktuelle Belegungsplan ist als Anlage  2 beigefügt.

 

Ehemalige Rehastätte Haus am Eilberg:

Hier stehen freie Räumlichkeiten zur Verfügung. Dieser Standort kann nicht längerfristig genutzt werden. Durch die Nähe zu einer Flüchtlingsunterkunft und einer Kindertagesstätte läge das Familienzentrum in unmittelbarer Nähe zu potentiellen Nutzern. Es wird deutlich, dass die Einrichtung des Familienzentrums an diesem Standort noch nicht endgültig ist.

 

Barkholt 60:

Das Gebäude wird in der Bauphase des Rathauses als Büroraum genutzt. Die Räumlichkeiten sind im aktuellen Förderzeitraum 2018 nicht frei.

 

Sitzungssaal Kiekut:

Dieser Raum wird derzeit für Sitzungen genutzt. Der Raum ist im aktuellen Förderzeitraum 2018 nicht frei.

 

Rathaus:

In der Bauphase stehen keine freien Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Neubau ist so konzipiert, dass für die MitarbeiterInnen der Verwaltung ausreichend Büroräume zur Verfügung stehen. Freie Räumlichkeiten sind nicht eingeplant. Zudem erscheint in einem Verwaltungsgebäude die Anonymität und der niedrigschwellige Zugang nicht optimal. Nach dem aktuellen Konzept ist das Rathaus als Begegnungsstätte für Familien nicht geeignet.

 

Andere Liegenschaften (DRK-Haus Papenwisch, Familienbildungssstätte, Kirchen …)

stehen für eine langfristige Nutzung für etwa 20 Stunden pro Woche nicht zur Verfügung.

 

 

 

Trägerschaft:

Gemäß Beschluss des Sozialausschusses am 24.04.2018 TOP 7 Beschluss 5 wurden Träger der Freien Wohlfahrtspflege angefragt, ob sie die Trägerschaft für ein Familienzentrum in Großhansdorf übernehmen würden. Die drei Freien Träger von Großhansdorfer Kindertagesstätten (Kirchenkreis Hamburg-Ost, AWO, Lebenshilfe) antworteten auf eine unverbindliche Anfrage, dass sie grundsätzlich bereits wären die Trägerschaft für ein Familienzentrum in Großhansdorf zu übernehmen. Alle drei Träger betreiben bereits an anderen Orten Familienzentren. Diese Familienzentren sind bisher immer einer Kindertagesstätte angegliedert.

 

Eine neutrale Anlaufstelle für alle Eltern (wie der Arbeitskreis es befürwortet) wäre bei diesen Trägern vermutlich nicht gegeben.

 

Nach welchen Kriterien soll die Trägerschaft für ein Familienzentrum in Großhansdorf ausgewählt werden?

 

Wenn ein Freier Träger ein Familienzentrum in Großhansdorf betreiben soll, wäre der Förder-Antrag der Gemeinde Großhansdorf beim Kreis Stormarn umgehend zurückzuziehen und die Fördermittel für 2018 zurück zu zahlen. Für 2019 könnte ein Freier Träger Fördermittel beantragen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:
Die Gemeinde Großhansdorf richtet ein Familienzentrum in kommunaler Trägerschaft ein. Der Stellenplan wird um die Stelle einer/s Leiterin/Leiters des Familienzentrums ergänzt. Die Stelle wird für den Förderzeitraum befristet.

 

 

 

Stammbaum:
VO/2018/205   Familienzentrum   Amt für Gebäudewirtschaft und Schulen   Vorlage
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