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Beschlussprotokoll |
Herr Sünnemann erkundigt sich nach der Kündigung des Pachtvertrages der für die Anlage der Streuobstwiese vorgesehenen Fläche.
Die Frage kann in der Sitzung nicht beantwortet werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Idee der Streuobstwiese wird vom Pächter begrüßt, er würde dafür auch einer vorzeitigen Pachtbeendigung zustimmen. Es wurde empfohlen, nicht nur die Koppel, Flurstück 1939, sondern auch die Koppel hinter dem Kleingartengelände dafür zu nutzen. Der verwaltungsseitige Vorschlag, künftig keine Pacht zu entrichten und stattdessen weiterhin die Mahd und Pflege der Koppel zu übernehmen, wurde ebenfalls begrüßt. Es soll ein neuer Vertrag bzw. eine Nebenabrede zum bestehenden Vertrag mit den oben genannten Inhalten gefertigt werden. Nach Zustimmung des Pächters könnte mit dem Pflanzen der Obstbäume im Frühjahr begonnen werden.