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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende, Bürgervorsteher Heinrich, erläutert die Vorlage.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um den Ersatz der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld und nicht um den Ersatzneubau Stapelfelds handelt.
Gemeindevertreter Langner beantragt, aus dem Resolutionspunkt „Es ist bestverfügbare Technik einzusetzen, um die Gesamtemissionen aus Müll- und Klärschlammverbrennung möglichst auf das jetzige Niveau zu begrenzen.“ das Wort „möglichst“ zu streichen.
Gemeindevertreter Bauschke beantragt, auch das Wort „bestverfügbare“ aus diesem Resolutionspunkt zu streichen.
Gemeindevertreter Dr. Maas weist darauf hin, dass es sich um die Unterstützung der Resolution der Stadtverordnetenversammlung Ahrensburg handelt, die daher inhaltlich nicht verändert werden könne.
Bürgermeister Voß schlägt vor, in dem die Unterstützung dieser Resolution begleitenden Schreiben festzuhalten, dass eine Messstation zur Ermittlung der jetzigen Immissionen sowie zum Monitoring der zukünftigen Immissionen in der Gemeinde Großhansdorf errichtet werden soll, dass die Messergebnisse zu veröffentlichen sind und dass die bestmögliche Technik einzusetzen ist, um die Gesamtemissionen aus Müll- und Klärschlammverbrennung auf das jetzige Niveau zu begrenzen.
Darüber besteht Einvernehmen. Gemeindevertreter Langner zieht seinen Antrag zurück.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Großhansdorf unterstützt die Resolution der Stadtverordnetenversammlung Ahrensburg zum Bau einer Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage in Stapelfeld.
Die in der Resolution genannten Punkte:
- Der Parallelbetrieb von Alt- und Neuanlage der Müllverbrennung soll zeitlich auf den Probebetrieb der Neuanlage begrenzt werden.
- Eine Rückbauverpflichtung der Altanlage soll Bestandteil der Genehmigung sein und zeitlich terminiert werden.
- Es ist bestverfügbare Technik einzusetzen, um die Gesamtemissionen aus Müll- und Klärschlammverbrennung möglichst auf das jetzige Niveau zu begrenzen.
- Die Anlage ist so zu konzipieren, dass keine Verschlechterung der Immissionen in den umliegenden Gemeinden und im FFH-Gebiet eintritt.
- Messstationen zur Ermittlung der jetzigen Immissionen sowie zum Monitoring der zukünftigen Immissionen sind an geeigneten Standorten in Absprache mit den umliegenden Gemeinden zu errichten und zu betreiben.
- Die Inbetriebnahme einer Phosphorrückgewinnung aus der Asche soll spätestens innerhalb von drei Jahren nach Inbetriebnahme der Klärschlammverbrennungsanlage erfolgen.
werden von der Großhansdorfer Gemeindevertretung inhaltlich in Gänze unterstützt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 21 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 0 |