Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 1. Änderung des Bebauungsplans 40. Gebiet: Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck (nördöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum); Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2019/408 Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur 1. Änderung B-Plan 40
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende, Gemeindevertreter Bauschke, und im Anschluss Herr Kroll erläutern die Vorlage.

 

Herr Kroll weist darauf hin, dass in § 1 Satz 1 des Städtebaulichen Vertrages hinter „Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck das Wort teilweise einzufügen ist. In § 2 Abs. 3 des Vertrages ist die Angabe § 3 durch § 4 zu ersetzen. In § 3 Abs. 1 des Vertrages beläuft sich die Höhe der Erfüllungsbürgschaft auf 25.000 €. In § 5 des Vertrages ist der Abs. 2 zweimal beziffert und entsprechend in Abs. 3 umzubenennen. In diesem Abs. 3 sind im ersten Satz das Wort „Nettopreis“ durch „Nettokaltmiete“ zu ersetzen und hinter dem Wort „jeweils“ die Worte „zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses“ einzufügen.

 

Gemeindevertreterin Rautenberg beantragt, den § 5 Abs. 2 Satz 1 des Vertrages wie folgt zu ändern: „Zur Verwirklichung der im öffentlichen Interesse liegenden kostengünstigen Vermietung von Wohnungen werden 23 Mietwohnungen mit mindestens 20 Prozent der Wohnfläche in den Wohngebäuden der Mietpreisbindung direkt oder den Regelungen entsprechend des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) analog unterworfen.“

 

Beschluss:

 

Der § 5 Abs. 2 Satz 1 des Städtebaulichen Vertrages wird wie folgt geändert: „Zur Verwirklichung der im öffentlichen Interesse liegenden kostengünstigen Vermietung von Wohnungen werden 23 Mietwohnungen mit mindestens 20 Prozent der Wohnfläche in den Wohngebäuden der Mietpreisbindung direkt oder den Regelungen entsprechend des Gesetzes über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) analog unter-worfen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ferner bittet Frau Rautenberg um Mitteilung, welche Anforderungen von der ArGe Zeitgemässes Bauen im Zuge der im Auftrag der Investitionsbank  durchgeführten Prüfungen an Wohngebäude gestellt werden, die ganz oder zum Teil öffentlich gefördert werden.

 

Auf Bitte der Gemeindevertreterin Iding sowie der Gemeindevertreter Langner und Niegengerd soll im Anschreiben, mit dem der Städtebauliche Vertrag an die Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG übersandt wird, auf den zugesagten Abschlag in Höhe von 2,50 Euro (Kaltmiete pro Quadratmeter) für Altmieter sowie auf die glichkeit der Nutzung von Mieterstrom, sobald die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, hingewiesen werden.

 


Beschluss:

 

Dem Abschluss des beigefügten Städtebaulichen Vertrages zur Abwälzung der Kosten für die Aufstellung der Bauleitplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40  für das Gebiet Sieker Landstraße 187, 189, 191, 193, 195, 197, 201, 203, 205, 207, 209, 211 sowie Flurstück 2344 der Flur 1 der Gemarkung Schmalenbeck tlw. (nördöstlich Sieker Landstraße / südwestlich Schulzentrum auf den Vorhabenträger wird unter Berücksichtigung des zuvor gefassten Beschlusses zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig