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Auszug - Mitteilungen: Grundsteuerreform  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll

Herr Voß teilt den Gemeindevertretern mit, dass sich die Finanzminister von Bund und Ländern auf Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer verständigt haben.

 

Nach diesen Eckpunkten soll die Grundsteuer B wertorientiert ermittelt werden und sich aus einer Boden- und Gebäudekomponente zusammensetzen. Maßgeblich für die Bewer­tung von Grund und Boden sind die Bodenrichtwerte. Bodenrichtwertzonen können dabei von den Gutachterausschüssen auch zu größeren Zonen, dann Lagen, zusammengefasst werden. Für Wohngrundstücke soll die durchschnittliche Nettokaltmiete die wesentliche Bemessungsgrundlage sein. Das Baujahr wird ein weiterer Bewertungsfaktor sein. Auf den so ermittelten Wert soll wie gewohnt eine bundeseinheitliche Steuermesszahl angewendet werden (nach erster grober Schätzung geht man hier von 0,325 Prozent aus), die letztliche Grundsteuerbelastung ergibt sich dann aus der Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes. In der Summe soll die Reform aufkommensneutral gestaltet werden.

 

Hinsichtlich der Grundsteuer A für die Land- und Forstwirtschaft soll gemäß Bundesratsent­wurf aus dem Jahr 2016 ein Ertragswertverfahren eingeführt werden. Die Kommunen sollen ferner die Option zur Einführung einer Grundsteuer C erhalten. Die Grundsteuer C kann als Instrument gegen Grundstücksspekulation auf unbebaute baureife Grundstücke angewendet werden.

 

Der Bundesfinanzminister wird jetzt das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ein­leiten, damit die Grundsteuerreform bis zum Jahresende gemäß den Vorgaben des Bundesver­waltungsgerichts in Kraft treten kann.

 

Das Aufkommen für 35 Mio. Grundstücke an der Grundsteuer beträgt 14 Mrd. Euro. Die Neubewertung der 35. Mio. Grundstücke obliegt den Finanzämtern. Für die Umsetzung der Grundsteuerreform wird ein IT-Bewertungssystem entwickelt. Für die technische Umsetzung wird mit einem Zeitraum von 5 Jahre gerechnet. Die neuen Grundsteuermessbescheide werden elektronisch erstellt. Durch die Reform wird es Mehr- bzw. Weniger-Zahler geben.