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Auszug - Beschilderung Hansdorfer Landstraße und Sieker Landstraße  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:54 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll

Herr Borchers erkundigt sich nach dem Grund, warum in der Hansdorfer Landstraße eine Geschwindigkeit von 70 km/h aerhalb der Ortschaft zulässig ist und in der Sieker Landstraße 50 km/h.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Hansdorfer Landstraße liegt zwischen Jäckbornsweg und Sieker Landstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Normalweise würde 100 km/h für PKW zulässig sein. Wegen der Lage im Wald (Wildwechsel, zuführende kleinere Wege) und der geschwungenen Streckenführung, wurde die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt.

Die Sieker Landstraße liegt zwischen Stadtgrenze Ahrensburg und he Alte Landstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Auch hier würde 100 km/h r PKW zulässig sein. Wegen des Bebauungszusammenhangs aus Manhagener Allee 100 -115 und Sieker Landstraße 1- 19 sowie im weiteren Verlauf Sieker Landstraße 58 62 wurde das Verkehrszeichen 385 (Ortshinweistafel „Weiler“) aufgestellt und die Geschwindigkeit ergänzend auf 50 km/h begrenzt.

 

Nach Auskunft der Verkehrsaufsicht würden beide Anordnungen nach der aktuell anzuwendenden Verwaltungsvorschrift zu StVO heute so nicht mehr getroffen werden. Für beide Straßen würde demnach wieder 100 km/h gelten. Ein Rückbau der Temporeduzierung würde aber seitens der Verkehrsaufsicht nicht automatisch angeordnet.