|
Beschlussprotokoll |
Herr Borchers erkundigt sich nach dem Grund, warum in der Hansdorfer Landstraße eine Geschwindigkeit von 70 km/h außerhalb der Ortschaft zulässig ist und in der Sieker Landstraße 50 km/h.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Hansdorfer Landstraße liegt zwischen Jäckbornsweg und Sieker Landstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Normalweise würde 100 km/h für PKW zulässig sein. Wegen der Lage im Wald (Wildwechsel, zuführende kleinere Wege) und der geschwungenen Streckenführung, wurde die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt.
Die Sieker Landstraße liegt zwischen Stadtgrenze Ahrensburg und Höhe Alte Landstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Auch hier würde 100 km/h für PKW zulässig sein. Wegen des Bebauungszusammenhangs aus Manhagener Allee 100 -115 und Sieker Landstraße 1- 19 sowie im weiteren Verlauf Sieker Landstraße 58 – 62 wurde das Verkehrszeichen 385 (Ortshinweistafel „Weiler“) aufgestellt und die Geschwindigkeit ergänzend auf 50 km/h begrenzt.
Nach Auskunft der Verkehrsaufsicht würden beide Anordnungen nach der aktuell anzuwendenden Verwaltungsvorschrift zu StVO heute so nicht mehr getroffen werden. Für beide Straßen würde demnach wieder 100 km/h gelten. Ein Rückbau der Temporeduzierung würde aber seitens der Verkehrsaufsicht nicht automatisch angeordnet.