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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf
Datum: Do, 27.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
Anlagen:
Einwohnerfragestunde TOP 8 _GV 27.9.2018  
Anlage_GV_Eilentscheid.  
Anlage_GV_ Unerhebliche.  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift vom 12.06.2018  
SI/2018/070  
     
   
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Nachrücken und Verpflichtung  
VO/2018/227  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Umbesetzung von Ausschüssen / Antrag der Grünen-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2018/226  
Ö 7  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 8  
Familienzentrum  
VO/2018/205-01  
Ö 9  
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 8. Änderung des B-Plans 8 Gebiet: Grundschule Wöhrendamm (Wöhrendamm 59), Flurstück 2711 der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf. Hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/100-01  
    VORLAGE
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Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Der B-Plan Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg Nr. 1-16 zwischen U-Bahn, Wöhrendamm Nr. 47-59, Hansdorfer Landstraße, Flurstücke 900, 2203, Up de Worth, Bahnhofsweg, Schaapkamp  soll wie folgt geändert werden: ausschließliche Änderung der Festsetzungen für das Gebiet der Grundschule Wöhrendamm (Wöhrendamm 59) Flurstück 2711 der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines weiteren Schulgebäudes an der südlichen Grenze des vorhandenen Schulhofes der Grundschule Wöhrendamm.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durch öffentliche Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Darlegung und Anhörung in einer Informationsveranstaltung stattfindet.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

   
    27.09.2018 - Gemeindevertretung Großhansdorf
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Der B-Plan Nr. 8 für das Gebiet Eilbergweg Nr. 1-16 zwischen U-Bahn, Wöhrendamm Nr. 47-59, Hansdorfer Landstraße, Flurstücke 900, 2203, Up de Worth, Bahnhofsweg, Schaapkamp  soll wie folgt geändert werden: ausschließliche Änderung der Festsetzungen für das Gebiet der Grundschule Wöhrendamm (Wöhrendamm 59) Flurstück 2711 der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines weiteren Schulgebäudes an der südlichen Grenze des vorhandenen Schulhofes der Grundschule Wöhrendamm.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Durch öffentliche Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass die Darlegung und Anhörung in einer Informationsveranstaltung stattfindet.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: ...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Abstimmungsergebnis:  einstimmig

 

Ö 10  
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung / hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
VO/2018/216-01  
Ö 11  
Digitale Sitzungsunterlagen Anträge der Fraktionen: FDP vom 14.07.2018 und Grüne vom 15.08.2018  
Enthält Anlagen
VO/2018/225  
Ö 12  
Bericht aus dem Schulverband      
Ö 13  
Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
Ö 14  
Genehmigung von erheblichen über- und ausserplanmäßigen Ausgaben      
Ö 15  
Bericht über geleistete unerhebliche über- und ausserplanmäßigen Ausgaben      
Ö 16  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 16.1  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfragestunde TOP 8 _GV 27.9.2018 (42 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_GV_Eilentscheid. (27 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_GV_ Unerhebliche. (33 KB)