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1. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2018 für die Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
Gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe a) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf der Haushalts-und Stellenplan für die kirchlichen Kindertagesstätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.
Auf die Anlagen 1 bis 6 wird verwiesen.
Die Verwaltung hat die von der Kirchengemeinde vorgelegten Haushaltspläne rechnerisch geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
In seiner Sitzung vom 21. November 2017 hat der Sozialausschuss beschlossen, den von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck für die Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ vorgelegten Haushalts- und Stellenplänen für das Jahr 2018 nicht zuzustimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Stellungnahme von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck einzuholen. Dies erfolgte mit Schreiben vom 24.11.2017 an die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck (Anlage 1).
Am 5. Dezember 2017 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck und der Verwaltung statt. Am 5. Dezember 2017 ist auch die Stellungnahme der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bei der Verwaltung eingegangen (Anlage 2).
Mit Schreiben der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck wurden die Fragen des Sozialausschusses beantwortet.
Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck hat in ihrem Schreiben zum Punkt „Stellenpläne der Kindertagesstätten“ erläutert, dass in den Stellenplänen Stunden ausgewiesen wurden, die im Rahmen der „Förderung Elementar-Ganztags“ vom Land Schleswig-Holstein bezuschusst werden. Die Stellen sind wie das Förderprogramm bis Ende 2018 befristet, so dass der Gemeinde keine Mehrkosten entstehen werden.
Die zusätzlichen Personalkosten der Kindertagesstätten „Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ wurden in der überarbeiteten Gebührenkalkulation (Anlage 5) vom 5. Dezember 2017 als Betriebskosten angerechnet.
Der Haushalt der Kindertagesstätte „Vogt-Sanmann-Weg“ schließt in den Erträgen und in den Aufwendungen jeweils mit 847.550 EUR ab. Dies sind jeweils 54.680 EUR mehr als im Vorjahr.
Der Haushalt der Kindertagesstätte „Bei den Rauhen Bergen“ schließt in den Erträgen und in den Aufwendungen jeweils mit 486.320 EUR ab. Dies sind jeweils 3.050 EUR weniger als im Vorjahr.
Für die Gemeinde Großhansdorf ergibt sich
für die Kindertagesstätte Vogt-Sanmann-Weg
- ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 314.660 EUR und
- eine zweckgebundene Zuwendung für Instandhaltung i. H. v. 19.200 EUR
für die Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen
- ein Betriebskostenzuschuss i. H. v. 194.270 EUR und
- eine zweckgebundene Zuwendung für Instandhaltung i. H. v. 0 EUR
mithin ein Zuschuss i. H. v. 528.130 EUR. Damit erhöht sich der Zuschuss für die Gemeinde im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt. 29.430 EUR.
Die Verwaltung schlägt vor, den Haushalts- und Stellenplänen für die kirchlichen Kindertagesstätten zuzustimmen.
2. Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf zu den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck
Gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe b) des zwischen der Gemeinde Großhansdorf und der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck bestehenden Vertrages über den Betrieb von Kindertagesstätten in der Gemeinde Großhansdorf bedarf die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten der Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf.
Die von der Kirchengemeinde für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 festgesetzten Benutzungsgebühren, sowie die Berechnung der Benutzungsgebühren für die einzelnen Betreuungsangebote der kirchlichen Kindertagesstätten sind der Anlage 5 zu entnehmen.
Bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren wurden von der Kirchengemeinde die folgenden Benutzungsgebühren an den Betriebskosten zugrundegelegt:
Betreuungsart | Elternanteil an den | |
Regelbeitrag | Sozialbeitrag | |
Elementarbetreuung | 42,5% | 37,5% |
Krippenbetreuung | 30,0% | 30,0% |
Zum Vergleich sind in der folgenden Tabelle die von der Kirchengemeinde für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 festgesetzten Benutzungsgebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag in EUR/Monat | Sozialbeitrag in EUR/Monat | ||||
Jahr | Veränderung | Jahr | Veränderung | |||
2017 | 2018 | 2017 | 2018 | |||
Krippe1: | ||||||
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 15.00 Uhr | 488 | 517 | + 29 | 488 | 517 | + 29 |
Kindergarten2: |
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Vormittagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr/ Mo. - Fr. 8.30 - 13.00 Uhr | 167 | 175 | + 8 | 147 | 154 | + 8 |
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 14.00 Uhr | 241 | 253 | + 12 | 213 | 223 | + 10 |
Dreivierteltagsbetreuung Mo. - Fr. 7.30 - 15.00 Uhr | 278 | 292 | + 14 | 245 | 257 | + 12 |
1 Elternanteil an den Betriebskosten für die Krippenbetreuung:Regelbeitrag: 30%Sozialbeitrag: 30%
2 Elternanteil an den Betriebskosten für die Elementarbetreuung:Regelbeitrag: 42,5%Sozialbeitrag: 37,5%
Die Verwaltung schlägt vor, den von der Kirchengemeinde für ihre Kindertagesstätten festgesetzten Benutzungsgebühren zuzustimmen.
3. Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck auf Vereinheitlichung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen
Mit Schreiben vom 08. Dezember 2017 hat die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck um Zustimmung der Gemeinde Großhansdorf gebeten, die Öffnungszeiten der Krippengruppe und der beiden Elementargruppen ab dem 01. August 2018 von 7.30 bis 15.00 Uhr zu vereinheitlichen. (Anlage 6).
Die Begründung der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck zur Erweiterung der Betreuungszeit ist dem Antrag beigefügt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Den Haushalts- und Stellenplänen für das Haushaltsjahr 2018 für die Kindertagesstätten
„Vogt-Sanmann-Weg“ und „Bei den Rauhen Bergen“ der Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Großhansdorf-Schmalenbeck wird zugestimmt.
2. Der Ansatz der Haushaltsstelle 0.4640.70000 (Zuschuss an ev. Kirche für KiTa) wird
gegenüber der SAVO vom 25. Oktober 2017 um 59.700 EUR auf 528.200 EUR erhöht.
3. Den folgenden Benutzungsgebühren für die kirchlichen Kindertagesstätten für den
Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 wird zugestimmt:
Betreuungsangebot | Regelbeitrag | Sozialbeitrag |
Krippenbetreuung: | ||
Dreivierteltagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr | 517 EUR/Monat | 517 EUR/Monat |
Elementarbetreuung: | ||
Vormittagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 12:00 Uhr / 8:30 – 13:00 Uhr | 175 EUR/Monat | 154 EUR/Monat |
Dreivierteltagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 14:00 Uhr | 253 EUR/Monat | 223 EUR/Monat |
Dreivierteltagsbetreuung Mo.-Fr.: 7:30 – 15:00 Uhr | 292 EUR/Monat | 257 EUR/Monat |
4. Dem Antrag auf Vereinheitlichung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Bei den Rauhen Bergen wird zugestimmt.
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