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Vorlage - VO/2017/033-03  

Betreff: Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2017/033
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1_Gebührenkalkulation  
Anlage 2_8 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf die Vorlage VO/2017/033 vom 23.10.2017 wird verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 21.11.2017 hat der Sozialausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2018 u. a. auch über die für die Gebührenkalkulation relevanten Haushaltsansätze für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten beraten.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Sozialausschusses ergeben sich die folgenden Benutzungsgebühren:

 

Tabelle: Benutzungsgebühren für das Jahr 2018

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

Krippenbetreuung

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

610,-- €

610,-- €

Elementarbetreuung

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

221,-- €

221,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

267,-- €

267,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

333,-- €

333,-- €

Mittagessen

 

 

Zusätzlich zur Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung

60,-- €

 

 

 

In der folgenden Tabelle sind die sich aus den Empfehlungen des Sozialausschusses ergebenen Benutzungsgebühren den derzeit geltenden Benutzungsgebühren gegenübergestellt.

 

 

 

Tabelle: Gebührenvergleich

Gebührengegenstand

Regelbeitrag pro Monat

Sozialbeitrag pro Monat

2017

2018

Differenz

2017

2018

Differenz

Krippenbetreuung1

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

624,-- €

610,-- €

- 14,-- €

624,-- €

610,-- €

- 14,-- €

Elementarbetreuung2

Vormittagsbetreuung (25 Std./Woche)

234,-- €

221,-- €

- 13,-- €

234,-- €

221,-- €

- 13,-- €

Dreivierteltagsbetreuung (35 Std./Woche)

280,-- €

267,-- €

- 13,-- €

280,-- €

267,-- €

- 13,-- €

Ganztagsbetreuung (49 Std./Woche)

344,-- €

333,-- €

- 11,-- €

344,-- €

333,-- €

- 11,-- €

Mittagessen3

-

60,-- €

-

 

 

 

1Elternanteil für die Krippenbetreuung:2017: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30%2018: Regelbeitrag: 30%, Sozialbeitrag: 30%

2Elternanteil für die Elementarbetreuung:2017: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5%2018: Regelbeitrag: 37,5%, Sozialbeitrag: 37,5%

3Elternanteil für das Mittagessen:2017: 68%                                                                    2018: 67%

 

Die auf Grundlage der Empfehlungen des Sozialausschusses erstellte Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 bis 9 beigefügt.

 

Aufgrund der geänderten Benutzungsgebühren ergeben sich abweichend von der SAVO 2018 vom 25. Oktober 2017 für die Unterabschnitte 4641, 4643 und 4644 des Verwaltungshaushaltes Änderungen bei folgenden Einnahme-Haushaltsstellen:

 

Kindertagesstätte

Haushaltsstelle

Ansatz

gemäß SAVO 2017

Ansatz

gemäß Empfehlung
des Sozialausschuss

KiTa Wöhrendamm

4641.11000 (Benutzungsgebühren)

276.400 EUR

266.200 EUR

4641.17210 (Erstattung Kreis Sozialstaffel)

111.700 EUR

120.800 EUR

KiTa Haberkamp

4643.11000 (Benutzungsgebühren)

248.600 EUR

229.900 EUR

4643.17210 (Erstattung Kreis Sozialstaffel)

50.800 EUR

68.500 EUR

KiTa Neuer Postweg

4644.11000 (Benutzungsgebühren)

82.200 EUR

82.900 EUR

4644.17210 (Erstattung Kreis Sozialstaffel)

59.700 EUR

58.500 EUR

 

2. Änderung der Gebührensatzung

 

Dieser Vorlage liegt als Anlage 10 der Entwurf der 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten bei, der die Empfehlungen des Sozialausschusses berücksichtigt.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gebührenkalkulation für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten, die der Vorlage als Anlage 1 bis 9 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen. Ihr wird zugestimmt.

 

Dem der Vorlage als Anlage 10 beigefügten Entwurf zur 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Großhansdorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Kindertagesstätten wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und amtlich bekannt zu machen.

 

Stammbaum:
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