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Vorlage - VO/2017/051  

Betreff: Änderung der Richtlinie der Gemeinde Großhansdorf zur Förderung der Kinder-Tagespflege vom 28.02.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen Bearbeiter/-in: Junghans, Sonja
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
21.11.2017 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage 1_2018_Richtlinie der Gemeinde Großhansdorf zur Förderung der Tagespflege  
Anlage 2_Vermerk Änderung Betriebskostenzuschuss  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Auf den als Anlage 2 beigefügten Vermerk vom 09.10.2017 wird verwiesen.

 

Es findet jährlich ein Austausch mit den Tagespflegepersonen aus Großhansdorf statt.

Bei dem letzten Treffen mit den Tagespflegepersonen wurde angeregt den Betriebskostenzuschuss von derzeit 40,00 € auf 60,00 € zu erhöhen.

 

Die Förderung zielt darauf hin, dass

- der Standort Großhansdorf für die Tagespflegepersonen attraktiv bleibt,

- die Großhansdorfer Tagespflegepersonen vorrangig Großhansdorfer Kinder                  betreuen.

 

Bei der derzeit angespannten Platzsituation, auch in den umliegenden Kommunen, sollte den Tagespflegepersonen der Anreiz gegeben werden, vorrangig Kinder mit Hauptwohnsitz in Großhansdorf zu betreuen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung /

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) die Betreuung in der Kinder-Tages wird gemäß der Richtlinie der Gemeinde Großhansdorf  zur Förderung der Kinder-Tagespflege (Anlage 1) gefördert.

 

2) Im Haushalt 2018 beträgt der Ansatz der Haushaltsstelle 0.4542.70010 gemäß SAVO vom 25. Oktober 2017 73.000 €.