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Vorlage - VO/2018/094  

Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172, tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
13.02.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
05.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B-Plan 8.7 Abwägungsvorschlag  
B-Plan 8.7 Entwurf erneute Auslegung  
Entwurf Erweiterung Verbrauchermarkt aus 2017  
Detailauszug B-Plan 8.7 - Architektenentwurf  

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In der Zeit vom 27.12.2017 bis 29.01.2018 fand die Entwurfsauslegung im Rathaus und auf der gemeindlichen Webseite statt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus wurde nur sporadisch genutzt.

 

Die Onlineverfügbarkeit der Bekanntmachung und der Planungsunterlagen wurde während der Geschäftszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag täglich stichprobenartig kontrolliert und mittels Screenshot dokumentiert.

 

Seitens des Kreises Stormarn wurde an die Berichtigung des F-Plans erinnert, die im Zuge des Verfahrens nach § 13 a BauGB durchzuführen ist.  

 

Die Stellungnahmen der sonstigen Träger öffentlicher Belange enthielten nur inhaltliche Vermerke der Kenntnisnahme. Anregungen oder Bedenken wurden hingegen nicht vorgetragen.

 

Im Laufe der Entwurfsauslegung wurde festgestellt, dass der aktuelle Architektenentwurf vom 30.06.2017 zur Erweiterung des Verbrauchermarktes, der eine Ergänzung des Lagers über die gesamte Gebäudelänge in Richtung Wöhrendamm vorsieht, unter Anwendung der Planzeichnung nicht umgesetzt werden kann.

 

Versehentlich wurde vom Stadtplanungsbüro ein nordwestlicher Teilbereich des Flurstücks 1787 von den überbaubaren Flächen ausgespart.

 

Der in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.04.2017 vorgestellte und gebilligte Architektenentwurf vom 20.03.2017 enthielt bereits diese Fläche. Auch im Architektenentwurf vom  20.06.2017, der den ursprünglich nach Osten auskragenden Anbau für einen Backshop nicht mehr vorsieht und als Basis des Städtebaulichen Vertrags mit dem Vorhabenträger diente, ist die Lagerfläche vollumfänglich enthalten. 

 

Der Zeichnungsfehler kann nach Rücksprache mit dem Planungsamt des Kreises Stormarn nicht redaktionell berichtigt werden. Insofern ist der entsprechend zu ändernde Entwurf des B-Planes 8.7 erneut öffentlich auszulegen.

Da es sich aber jedoch nicht um eine Änderung handelt, die das Grundkonzept des Bebauungsplanes tiefgreifend beeinflusst, ist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eine verkürzte Auslegungsdauer von 14 Tagen ausreichend.

 

Der erstellte Abwägungsvorschlag hat aufgrund der durchzuführenden erneuten Auslegung insofern nur nachrichtlichen Charakter. 

 

 

Anlagen:

B-Plan 8.7 Abwägungsvorschlag

B-Plan 8.7 Entwurf erneute Auslegung

Entwurf Erweiterung Verbrauchermarktes aus 2017

Detailauszug B-Plan 8.7 / Architektenentwurf

 

 

 

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Der Entwurf der 7. Änderung des B-Planes 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) – nördlich Grundschule Wöhrendamm, östlich Wöhrendamm, südlich Eilbergweg und westlich Neuer Postweg und die Begründung werden mit den folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Erweiterung der überbaubaren Flächen um einen nordwestlichen Teilbereich des Flurstücks 1787 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf.

 

  1. Berichtigung des Flächennutzungsplans.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut – verkürzt - öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :...;

davon anwesend: ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...;

Stimmenthaltungen: ...

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeinde-vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...