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Vorlage - VO/2018/093  

Betreff: 5. Änderung des B-Planes 3
Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz -
Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
13.02.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Gemeindevertretung Großhansdorf Entscheidung
05.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
B-Plan 3.5 Abwägungsvorschlag  
B-Plan 3.5 Entwurf für Satzungsbeschluss  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Zeit vom 27.12.2017 bis 29.01.2018 fand die Entwurfsauslegung im Rathaus und auf der gemeindlichen Webseite statt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus wurde nicht genutzt. Die Onlineverfügbarkeit der Bekanntmachung und der Planungsunterlagen wurde während der Geschäftszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag täglich stichprobenartig kontrolliert und mittels Screenshot dokumentiert. 

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthielten nur inhaltliche Vermerke der Kenntnisnahme. Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen. 

 

Mit der anschließenden Hochbauplanung der Kindertagesstätte wird sich zuständigkeitshalber der Sozialausschuss befassen.

 

 

Anlagen

Abwägungsvorschlag

Bebauungsplan 3.5 Entwurf für Satzungsbeschluss

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage),

b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage),

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender  1.1 - 1.3, 3.1 (sh. Anlage). 

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10  des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 für das Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: …;

davon anwesend ...; Ja-Stimmen: ...; Nein-Stimmen: ...Stimmenthaltungen: ...

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterin-nen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

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