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Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172, tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2018/094 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172, tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Fragen und Anregungen aus dem Publikum werden nicht vorgebracht.

 


Beschluss:

Der Entwurf der 7. Änderung des B-Planes 8 r das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) rdlich Grundschule Wöhrendamm, östlich Wöhrendamm, südlich Eilbergweg und westlich Neuer Postweg und die Begründung werden mit den folgenden Änderungen gebilligt:

 

  1. Erweiterung der überbaubaren Flächen um einen nordwestlichen Teilbereich des Flurstücks 1787 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf.

 

  1. Berichtigung des Flächennutzungsplans.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut verkürzt - öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

  

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses : 9;

davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0;

Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend