Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172, tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses |
TOP: |
Ö 8 |
Gremium: |
Bau- und Umweltausschuss |
Beschlussart: |
(offen) |
Datum: |
Di, 13.02.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
19:00 - 20:53 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus |
Ort: |
Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf |
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VO/2018/094 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172, tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Vorlage |
Federführend: | Bau- und Umweltamt |
Bearbeiter/-in: | Kroll, Stefan |
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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fragen und Anregungen aus dem Publikum werden nicht vorgebracht.
Beschluss:
Der Entwurf der 7. Änderung des B-Planes 8 für das Gebiet Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) – nördlich Grundschule Wöhrendamm, östlich Wöhrendamm, südlich Eilbergweg und westlich Neuer Postweg und die Begründung werden mit den folgenden Änderungen gebilligt:
- Erweiterung der überbaubaren Flächen um einen nordwestlichen Teilbereich des Flurstücks 1787 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf.
- Berichtigung des Flächennutzungsplans.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut – verkürzt - öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses : 9;
davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0;
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend