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Auszug - 5. Änderung des B-Planes 3, Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2018/093 5. Änderung des B-Planes 3
Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz -
Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fragen und Anregungen aus dem Publikum werden nicht vorgebracht.

 


 

Herr Feenders erläutert die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3, die die Errichtung einer Kindertagesstätte zum Ziel hat. Herr Kagel regt an, zur Kompensation der Fällung mehrererume auf dem Grundstück Kortenkamp 14 -16 zur Auflockerung der großflächigen Pflasterfläche 3 Bäume zu pflanzen. Herr Sünnemann begrüßt den Vorschlag und regt an, dass die ume nicht  im Pulk sondern mit entsprechenden Abständen gepflanzt werden sollten. Herr Voß schlägt vor, dass ein Pflanzgebot r 3 ume nicht in den  Festsetzungskatalog der 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 aufgenommen werden sollte, da im Vorwege genau geprüft werden muss, wo die Bäume z.B. aufgrund der vorh. Ver- und Entsorgungsleitungen gepflanzt werden können. Der Standort Bäume sollte dann aber bei der Planung der  Kindertagesstätte mit berücksichtigt werden.

 

 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders,

b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders,

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender  1.1 - 1.3, 3.1. 

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10  des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 r das Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Im Bereich der vorgesehenen Parkfläche ist die Pflanzung von 3 Bäumen bei der Planung der Kindertagesstätte zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses: 9

davon anwesend 9; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 3

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.