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Auszug - B-Plan 3, 4. Änderung, Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch), Hier: erneute Beratung über den Vorentwurf  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2018/085 B-Plan 3, 4. Änderung
Gebiet: Martin-Meyer-Weg 2, 4, 4a und 6, Papenwisch 54, 56, 58, 58 a, 60, 62, 62 a, 64 und 66, Sieker Landstraße 213, 215, 217, 219, 221 und 223 (südöstlich Schulzentrum, südwestlich Martin-Meyer-Weg, nordöstlich Sieker Landstraße, nordwestlich Papenwisch)
Hier: erneute Beratung über den Vorentwurf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Fragen und Anregungen aus dem Publikum werden nicht vorgebracht.

 


 

Herr Feenders erläutert die beiden Entwürfe der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.

 

Herr Holst befürwortet die Variante B und den Entfall der Grünfläche an der Grenze zum Schulzentrum.

 

Herr Kagel schlägt vor, dass auch das Grundstück Sieker Landstraße 213 die Möglichkeit einer rückwärtigen Bebauung erhalten soll. Die privaten Grünflächen sollten entfallen. Die Variante B wird favorisiert.

 

Frau Estorff ist ebenfalls r die Variante B und einer rückwärtigen Bebauung für das Grundstück Sieker Landstraße 213.

 

Herr Feenders teilt mit, dass auch eine GR als maximal ausnutzbare Baufläche anstelle des Ausnutzungsfaktors GRZ festgesetzt werden kann.

 

Herr Sünnemann bittet um einen Plan mit Angaben der Grundstücksgrößen.

 

Herr Voß schlägt vor zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses eine weitere Planung vorzulegen. Dieser auf Variante B basierende Entwurf sollte die Festsetzung einer rückwärtigen Bebauungsmöglichkeit des Grundstückes Sieker Landstraße 213, einer GR und einer GFZ von 0,4 für die 2-geschossig bebaubaren Grundstücke sowie keine privaten Grünflächen, mehr beinhalten. Es sollte überlegt werden, Grünflächen, die hierfür geeignet erscheinen zum Erhalt festzusetzten.

 

Beschluss:

 

Seitens des Bau- und Umweltausschusses besteht Konsens, dass zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ein entsprechender Plan vorgelegt wird. Die Grundstücks-größen sind der Vorlage zufügen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig