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Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172, tlw.; 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) - nördl. Grundschule Wöhrendamm, östl. Wöhrendamm, südl. Eilbergweg und westl. Neuer Postweg; Hier: Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingeg. Bedenken u. Anregungen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeindevertreter Nuppnau verlässt den Sitzungssaal.

 

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Der Bürgervorsteher und anschließend Herr Kroll erläutern den Tagesordnungspunkt.

 


Beschluss:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der 7. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von 1.1  (sh. Anlage);

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender  

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender  1.2, 3.1  (s. Anlage)

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet: Eilbergweg 10, Wöhrendamm 57 (Flurstücke 1588, 1787, 1788, 1792, 2187, 2367, 3171, 3172 tlw., 3213, 3214 und 3215 der Flur I der Gemarkung Großhansdorf) rdlich Grundschule Wöhrendamm, östlich Wöhrendamm, südlich Eilbergweg und westlich Neuer Postweg - und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22

davon anwesend: 17; Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0.

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstim­mung anwesend:

 

Gemeindevertreter Nuppnau