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Auszug - 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Gebiet: Teilbereich der ehem. Wohn- und Rehastätte Eilbergweg (nördlich Waldreiterweg, östlich U-Bahnstrecke, südlich Eilbergweg, westlich Hoisdorfer Landstraße Hausnummern Eilbergweg 22, 22a, 24, 26, 28, 30 und 32 / Flurstücke 190, 3199, 2731 der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf) Hier: Aufstellungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 05.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es liegen keine Anfragen vor.

 


Der Tagesordnungspunkt 8 wird mit dem Tagesordungspunkt 9 en bloc beraten.

 

Herr Kroll stellt die möglichen Entwurfsanpassungen wegen der neu festgelegten Waldgrenzen und Abstandsflchen sowie die Historie deren Entwicklung vor.

 

Eine Begehung mit Forstbehörde Süd in 2013 führte zur Festlegung der ursprünglichen zu berücksichtigenden Waldgrenzen.

In 2015 erfolgte die Bestätigung der Grenzen durch Amtsnachfolger im Zuge der Vorbereitung der Mehrfachbeauftragung der 6 Planungsbüros.

Die Änderung des Waldgesetzes in 2016 führte zu geänderten Handlungsanweisungen der Forstbehörden. 

 

Eine erneute Begehung Ende September 2017 mit der jetzt zuständigen Mitarbeiterin der Forstbehörde führte zur Festlegung der aktuellen zu berücksichtigenden Waldgrenzen.

Ziel ist die Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in Waldflächen.

 

Da an der Grundkonzeption des Entwurfes festgehalten werden soll, bedingt dies, dass bis auf Baufeld 6, 7 (Hauptgebäude) und 8 (Turnhalle) alle Baufelder unter Wahrung der Bauabstandsflächen näher zusammenrücken.

Zudem wurde die Trasse der verkehrlichen Anbindung an den Eilbergweg geändert, damit diese nicht durch wertvolleren Baumbestand führt.    

 

Die Flächen für die Waldumwandlung hat das Büro Czerner Göttsch im CAD-Programm ermittelt. Insgesamt liegt die Größe der Fläche bei ca. 5.500 m².

 

Zum Vergleich: das Gesamtgrundstück ist rd. 250.000 m² groß, der Waldanteil ist mit 227.540 m² angegeben.

Eine Umwandlung umfasst somit ca. 2,5 % des Gesamtwaldes; naturschutzrechtlicher Ausgleich ist i.d.R. im Verhältnis 1:3 vorzunehmen, somit entstünde bis zu rd. 16.500 m² Ersatzwald.

 

Es ergaben sich zudem folgende Fragestellungen: die Gebäude Eilbergweg  24 (sog. Disselhoffvilla), 26 und 32 liegen lt. Entwurf des Planumgriffs außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans 48. Im Falle eines Brandes oder Abrisses würde der Bestandsschutz untergehen. Die Gebäude sollten daher in den Plangeltungsbereich integriert werden und mit überbaubaren Flächen umzogen werden. In diesem Zusammenhang könnte u.U. rdlich Eilbergweg 26 auch ein weiteres Wohnhaus mit 1 - 2 Wohneinheiten entstehen, ohne das die Planerische Grundkonzeption beeinträchtgt würde.

 

Herr Dr. Costard schlägt vor, die Beschlüsse für die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 48 aufgrund der sich kurzfristig ergebenen Änderungen zum Waldabstand zu vertagen. Des weiteren sollte eine Ortsbegehung stattfinden und die Frage geklärt werden, ob eine Wandumwandlung bei Beibehaltung des Ursprungsentwurfes denkbar ist.

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird vertagt. Es ist eine Ortsbesichtigung durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.