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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgervorsteher Heinrich als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses und anschließend Herr Kroll erläutern den Tagesordnungspunkt.
Einwohnerfragen werden nicht gestellt.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage),
b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage),
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender 1.1 - 1.3, 3.1 (sh. Anlage).
Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 3 für das Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22;
davon anwesend 19; Ja-Stimmen: 19; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.