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Auszug - 5. Änderung des B-Planes 3 Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2018/093 5. Änderung des B-Planes 3
Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz -
Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken während der Entwurfsauslegung sowie Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgervorsteher Heinrich als Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses und anschließend Herr Kroll erläutern den Tagesordnungspunkt.

 

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

 


Beschluss:

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes zur 5. Ände­rung des Bebauungsplanes 3, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage),

b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage),

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen der Einwender  1.1 - 1.3, 3.1 (sh. Anlage). 

 

Die Planwerkstatt Nord, Güster, wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10  des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 5. Änderung des Bebauungs­planes 3 für das Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB orts­üblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22;

davon anwesend 19; Ja-Stimmen: 19; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.