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Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf  

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:19 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2017/066-01 Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
VO/2017/066
Federführend:Haupt- und Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeindevertreter Nuppnau kehrt zur Sitzung zurück.

 

rgervorsteher Heinrich erläutert den Tagesordnungspunkt.

 

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Über nachfolgende, den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern schriftlich vorliegende Anträge der SPD-Fraktion wird en bloc abge­stimmt:

 

Beschluss:

 

Der § 4 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung lautet:

 

Auf Wunsch der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters unterstützt der Ältestenrat diese bei der Führung ihrer Geschäfte.“

 

Der § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung lautet:

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse haben der oder dem Vorsitzen­den der Gemeindevertretung ihre beruflichen sowie andere vergütete oder ehrenamtlichen Tätigkeiten mitzuteilen.“

 

Der § 15 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung lautet:

 

Die oder der Vortragende ist berechtigt, nach Beantwortung ihrer oder seiner Frage bis zu 3 Zusatzfragen zu stellen.“

 

Der § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet:

 

Wird dem Antrag widersprochen, so ist vor der Abstimmung mindestens eine Rednerin oder ein Redner für und eine Rednerin oder ein Redner gegen den Antrag zu hören.“

 

Der § 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung lautet:

 

Eine Rednerin oder ein Redner darf durch den Antrag nicht unterbrochen werden.“

 

Im § 23 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung ist das Wort Berichterrstatter grammatikalisch zu korrigieren.

 

Der § 36 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung lautet:

 

Die Stimmzettel sind mit dem Namen der Bewerberin oder des Bewerbers und dem Gemeindesiegel zu versehen.“

 

In § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung ist das Wort Gemeindevertretern grammatikalisch zu korrigieren.

 

Der § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung lautet:

 

die Anzahl der im Publikum anwesenden Personen und der Presse,“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

 

Gemeindevertreter Bendfeldt beantragt, den § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu streichen.

 

Beschluss:

 

Der § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen:   4

Enthaltungen:   3

 

Gemeindevertreter Kagel beantragt, den § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung wie folgt zu formulieren:

 

Vor der Abstimmung hat die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher den Text des positiv zu formulierenden Beschlussvorschlags zu verlesen bzw. zu erklären.“

 

Beschluss:

 

Der § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet:

 

Vor der Abstimmung hat die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher den Text des positiv zu formulierenden Beschlussvorschlags zu verlesen bzw. zu erklären.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   8

Nein-Stimmen:   9

Enthaltungen:   2

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse die anliegende Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

  0

Enthaltungen:

  4