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Beschlussprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreter Nuppnau kehrt zur Sitzung zurück.
Bürgervorsteher Heinrich erläutert den Tagesordnungspunkt.
Einwohnerfragen werden nicht gestellt.
Über nachfolgende, den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern schriftlich vorliegende Anträge der SPD-Fraktion wird en bloc abgestimmt:
Beschluss:
Der § 4 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung lautet:
„Auf Wunsch der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters unterstützt der Ältestenrat diese bei der Führung ihrer Geschäfte.“
Der § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung lautet:
„Die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse haben der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ihre beruflichen sowie andere vergütete oder ehrenamtlichen Tätigkeiten mitzuteilen.“
Der § 15 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung lautet:
„Die oder der Vortragende ist berechtigt, nach Beantwortung ihrer oder seiner Frage bis zu 3 Zusatzfragen zu stellen.“
Der § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet:
„Wird dem Antrag widersprochen, so ist vor der Abstimmung mindestens eine Rednerin oder ein Redner für und eine Rednerin oder ein Redner gegen den Antrag zu hören.“
Der § 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung lautet:
„Eine Rednerin oder ein Redner darf durch den Antrag nicht unterbrochen werden.“
Im § 23 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung ist das Wort Berichterrstatter grammatikalisch zu korrigieren.
Der § 36 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung lautet:
„Die Stimmzettel sind mit dem Namen der Bewerberin oder des Bewerbers und dem Gemeindesiegel zu versehen.“
In § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung ist das Wort Gemeindevertretern grammatikalisch zu korrigieren.
Der § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung lautet:
„die Anzahl der im Publikum anwesenden Personen und der Presse,“
Abstimmungsergebnis:
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Gemeindevertreter Bendfeldt beantragt, den § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu streichen.
Beschluss:
Der § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 3
Gemeindevertreter Kagel beantragt, den § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung wie folgt zu formulieren:
„Vor der Abstimmung hat die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher den Text des positiv zu formulierenden Beschlussvorschlags zu verlesen bzw. zu erklären.“
Beschluss:
Der § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung lautet:
„Vor der Abstimmung hat die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher den Text des positiv zu formulierenden Beschlussvorschlags zu verlesen bzw. zu erklären.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 9
Enthaltungen: 2
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse die anliegende Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 4 |