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Auszug - 5. Änderung des B-Planes 3 Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz - Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Großhansdorf
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Großhansdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Waldreitersaal
Ort: Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
VO/2017/061 5. Änderung des B-Planes 3
Gebiet: Kortenkamp 12a, 14 und 16 (Flurstücke 1806 und 2260 tlw. der Flur I der Gemarkung Schmalenbeck) -nördlich Polizeidienststelle und Haus Papenwisch, westlich Kortenkamp 9, 11, 13, 13a und 15, südlich gemeindlicher Rentnerwohnhäuser, östlich Sportplatz -
Hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Bau- und Umweltamt Bearbeiter/-in: Kroll, Stefan
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Der Bürgervorsteher und anschließend Herr Kroll erläutern den Tagesordnungspunkt.

 

Gemeindevertreterin Dr. Schmolling bittet bezüglich der zu errichtenden Kindertagesstätte Kortenkamp darum, auch einen zweigeschossigen Entwurf vorzulegen.

 


Beschluss:

 

Als Maß der baulichen Nutzung wird eine GR (Grundfläche) von 1.400 m² festgesetzt.

Der Gehweg wird auf 2,80 m verbreitert.

Das Gebäude Kortenkamp 14 wird als “nftig entfallend“ gekennzeichnet.

 

Im Textteil des B-Plans 3.5 wird die Festsetzung 2.2 eingefügt:

 

Als Ausnahme gemäß § 30 Abs. 1 BauGB ist eine Überschreitung der Baugrenzen zuguns­ten einer Überdachung von Terrassen und eines Eingangsbereiches bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.

 

Die Ziffer 4.2.2 (Überbaubare Grundstücksflächen) der Begründung ist anzupassen.

 

Die örtlichen Bauvorschriften entfallen ersatzlos, somit entfällt auch die Ziffer 4.6 der Begründung.

 

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines B-Plans zur 5. Änderung des B-Plans 3 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behör­den und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)   berücksichtigt wird die Stellungnahme keines Einwenders (sh. Anlage 1).

b)   teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.1 und 2.1 (sh. Anlage 1).

c)   nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Einwender 1.2 und 3.1 (sh. Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 22

davon anwesend: 19; Ja-Stimmen: 19; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0.

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.