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Für |
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Für wen ist die
Gleichstellungs
Beauftragte da ? |
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Frauen jeden Alters,
jeder Nationalität,
jeder Konfession. |
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alle Themen,
Probleme, die Frauen und Mädchen betreffen. |
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um zuzuhören,
wenn es um Anregungen,
Beschwerden und
Vorschläge geht. |
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Welche Aufgaben hat die
Gleichstellungs-
Beauftragte ? |
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zu informieren
zu beraten
zu fördern
zu helfen
zu unterstützen |
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Kontakte zur Gemeinde herzustellen
Kontakte aufzunehmen mit Verbänden, Vereinen, Organisationen |
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an Sitzungen der Gemeindevertretung
und anderer Ausschüsse teilzunehmen. |
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Gesetz |
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1958 tat das Gesetz der
Gleichberechtigung (§ 3 GG Abs. 2) in Kraft.
1994 wurde der Artikel 3 Abs. 2
ergänzt um den Satz:
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und wirkt auf
die
Beseitigung bestehender Nachteile
hin." |
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Christa Ammann |
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Sprechstunden:
Jeden 1. und 3.
Donnerstag im Monat
von 16:00 - 18:00 Uhr
im Rathaus Zimmer 32
Barkholt 64, 22927 Großhansdorf
Telefon
694-124
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Frauentreff
mit Themen
1 x im Monat |