Gleichstellungsbeauftragte
 

Für

Für wen ist die Gleichstellungs
Beauftragte da ?

>> Frauen jeden Alters,
jeder Nationalität,
jeder Konfession.
>> alle Themen,
Probleme, die Frauen und Mädchen betreffen.
>> um zuzuhören,
wenn es um Anregungen,
Beschwerden und
Vorschläge geht.
Welche Aufgaben hat die Gleichstellungs-
Beauftragte ?
>> zu informieren
zu beraten
zu fördern
zu helfen
zu unterstützen
>> Kontakte zur Gemeinde herzustellen
Kontakte aufzunehmen mit Verbänden, Vereinen, Organisationen
>> an Sitzungen der Gemeindevertretung
und anderer Ausschüsse teilzunehmen.
Gesetz 1958 tat das Gesetz der Gleichberechtigung (§ 3 GG Abs. 2) in Kraft.
1994 wurde der Artikel 3 Abs. 2 
ergänzt um den Satz:
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung 
von Frauen und Männern und wirkt auf 
die Beseitigung bestehender Nachteile 
hin."

Christa Ammann

Sprechstunden:

Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat
von 16:00 - 18:00 Uhr
im Rathaus Zimmer 32
Barkholt 64, 22927 Großhansdorf

Telefon   694-124 

Frauentreff
mit Themen
1 x im Monat