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Mit Beschluss vom 16.05.2013 zur Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes 17 für das Gebiet: nördlich LungenClinic, östlich Stoltenbergfläche, südlich Hansdorfer Landstraße, westlich Wöhrendamm sollten planungsrechtliche Voraussetzungen zur Bebauung eines Grundstücks zwischen dem Verbrauchermarkt an der Hansdorfer Landstraße und der westlichen Bebauung der Straße Wöhrendamm geschaffen werden.
Die Fläche war schon zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses nach § 34 BauGB zu beurteilen (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils).
Im Laufe der letzten Jahre konnte der designierte Plangeltungsbereich aber unter Anwendung dieser Vorschrift wohnbaulich entwickelt werden: 3 Einzelhäuser wurden bereits errichtet, ein viertes befindet sich aktuell in Bau.
Die Planungsziele, die die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes, die Zulässigkeit einer Einzelhausbebauung mit einer, an den umliegenden Gebäudebestand angepassten Gebäudehöhe zum Inhalt haben, wurden somit schon vor Erlass des Plans erfüllt.
Insofern besteht für die Fortführung der Planung keine Notwendigkeit mehr, der Aufstellungsbeschluss ist daher aufzuheben.
Anlage: beabsichtigter Plangeltungsbereich
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Der Beschluss vom 16.05.2013 zur Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes 17 für das Gebiet: nördlich LungenClinic, östlich Stoltenbergfläche, südlich Hansdorfer Landstraße, westlich Wöhrendamm wird aufgehoben, da ein konkreter Planungsanlass nicht mehr besteht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der GV:
davon anwesend: ; Ja-Stimmen: ; Nein-Stimmen: ; Stimmenthaltungen:
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: