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Zum 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundordnung (DSGVO) in Kraft. Mit dem Datum sind die Gemeinden verpflichtet, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Vorher war der Bürgermeister kraft seines Amtes der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde. Die zukünftigen Regelungen lassen dies jedoch nicht mehr zu. Die Kommunen Ahrensburg, Barsbüttel, Glinde, Oststeinbek und die Ämter Nordstormarn, Siek und Trittau haben die gleiche Ausgangslage. Es besteht unter allen Beteiligten Einvernehmen darüber, die Aufgabe gemeinsam zu lösen. Derzeit prüft der Kreis Stormarn und die Stadt Ahrensburg, ob sie eine weitere Fachkraft einstellen und die Aufgabe für die o.g. Verwaltungen übernehmen. Die Gemeinde würde bei der Konstellation einen Stundenanteil von 3-5 Stunden zur Abdeckung der folgender Aufgaben benötigen:
- ein Verfahrensverzeichnis vorhalten, das den Umfang und die
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung dokumentiert,
- die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung überwachen, d.h. sich um
technisch-organisatorische Sicherheitsmaßnahmen kümmern,
- die Vertragsgestaltung mit Subunternehmen begleiten, sofern diese
Personal- oder Bürgerdaten verarbeiten,
- Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten und ggf. schulen,
- Bürger bei Auskunftsersuchen ggf. unterstützen,
- Vorabkontrollen durchführen, sofern mit der Datenverarbeitung besondere
ganzheitliches Risiken zu erwarten sind.
Die Kosten werden derzeit von der Stadt Ahrensburg und dem Kreis Stormarn ermittelt. Die Kosten werden pro Jahr bei 10.000 € liegen. Es soll versucht werden, diese Aufwendungen über den Personalkostenetat zu decken.
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