Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017/031  

Betreff: Bauliche Erweiterung Grundschule Wöhrendamm
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Amt für soziale Angelegenheiten und Schulen Beteiligt:Bau- und Umweltamt
Bearbeiter/-in: Gruß, Sven   
Beratungsfolge:
Bauausschuss und Finanzausschuss Schulverband Großhansdorf
16.11.2017 
Gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses des Schulverbandes Großhansdorf am 23.05.2017 wurde einstimmig beschlossen, bis zur nächsten Sitzung die Planung eines Solitärgebäudes zur baulichen Erweiterung der Grundschule Wöhrendamm voranzutreiben. Die dafür notwendige B-Planänderung fand nicht die Mehrheit in der Sitzung des gemeindlichen Bauausschusses vom 04.07.2017. Der Tagesordnungspunkt zur Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 wurde mehrheitlich verschoben.

Darüber hat der Schulverbandvorsteher in seiner Sitzung am 06.07.2017 in der Sitzung der Schulverbandsversammlung berichtet. In dieser Sitzung bestand Einvernehmen, dass neben einem Solitärbau nun auch zwei weitere Standorte geprüft werden sollen.

In der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Finanzausschusses am 26.09.2017 hat Herr Architekt Rosenberg eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Grundschule Wöhrendamm vorgestellt. Diese beinhaltete neben einem Solitärbau auch zwei weitere bauliche Varianten im Bereich der jetzigen Fahrradständer an der Turnhalle. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Die Pläne sollen zunächst in den örtlichen Vertretungen, Ausschüssen oder Fraktionen beraten werden.

 

In den darauf hin erfolgten Beratungen in den Fraktionen bzw. örtlichen Gemeindevertretungen wurde deutlich, dass eine Solitärbauweise unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich wäre. Es sollte sich dabei – so der Wunsch der CDU-Fraktion Großhansdorf – aber nicht um einen einfachen Baukörper handeln, sondern um eine Variante, die architektonisch und städtebaulich den hohen Anforderungen des Umfeldes genügt. Gegebenenfalls wären hierfür Mehrkosten im Vergleich zu einer „Standardvariante“ einzuplanen.

 

Die grundsätzliche Entscheidung über den Baukörper treffen die Gremien des Schulverbandes. Es soll aber Ziel sein, das Gebäude in Übereinstimmung mit den Interessen des Bauausschusses der Gemeinde Großhansdorf in Einklang zu bringen. Sowie eine grundsätzliche Beschlussfassung über die Gebäudegestaltung gefällt wurde, werden die Mitglieder des Schulverbandes gebeten, den Entwurf in ihren Fraktionen bzw. Vertretungen zu erörtern.

 

Wenn möglich, sollen erste Entwürfe in der Schulverbandsversammlung am 07.12.2017 präsentiert werden. Gegebenenfalls werden weitere Sitzungen zu Beginn 2018 notwendig. Der Bauausschuss der Gemeinde Großhansdorf soll – wenn möglich – in seiner Januarsitzung eingebunden werden.

 

Eine Abkehr vom Modulbau bedeutet eine längere Bauzeit. Im Idealfall wäre ein Baubeginn in den Sommerferien 2018 denkbar, wobei dies auch abhängig vom Bauleitverfahren der Gemeinde Großhansdorf ist. Eine Fertigstellung zum Sommer 2019 sollte angestrebt werden. Dies bedeutet gegebenenfalls eine Verlängerung der Containernutzung auf dem Schulgelände (Kosten rund € 2.600,00 pro Monat) um ein Jahr.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bauausschuss / Finanzausschuss des Schulverbandes Großhansdorf beschließt:

 

-          Die bauliche Erweiterung der Grundschule Wöhrendamm, insbesondere für die Schulkindbetreuung, wird durch einen Solitärbau an der Schule umgesetzt.

-          Der Solitärbau soll im Bereich der jetzigen Tischtennisplatten auf dem Schulhof zwischen der Buskehre und dem Kindergarten Wöhrendamm entstehen.

-          Für den Solitärbau werden in den Schulverbandshaushalt 2018 im Vermögenshaushalt € 800.000,00 einschließlich Architekten- und Gutachterhonoraren eingestellt.

-          Der Neubau soll eine Mensa mit Ausgabeküche auf einer Fläche von rund 120 qm sowie zwei Gruppen- / Klassenräumen à 60 qm Grundfläche vorsehen. Ferner soll der Neubau über einen eigenen WC-Bereich verfügen. Flure oder sonstige Nebenräume ergeben sich aus den verschiedenen Grundrissen.

-          Das Architekturbüro KKP aus Hamburg erhält den Auftrag, drei architektonisch unterschiedliche Entwürfe für die Gestaltung dieses Solitärbaus vorzulegen. Die Architektur und die städtebauliche Einfügbarkeit sollten hohen Ansprüchen genügen. Es sollte sich nicht um Container-Module handeln; ein Systembau ist möglich.