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Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
VO/2017/066 Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Hettwer, Gabriele
 
Beschlussprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeindevertreter Bauschke erläutert die Vorlage.

 

Anschließend erfolgt eine Beratung über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf.

Gemeindevertreter Kehl beantragt, analog zur Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, die Gattungsbegriffe in der Geschäftsordnung jeweils voll auszuschreiben und dabei die weib­liche Bezeichnung jeweils zuerst anzuführen, z.B. „Die Bürgervorsteherin / der Bürger­vorsteher“.

 

Beschluss:

 

Die Gattungsbegriffe werden in der Geschäftsordnung jeweils voll ausgeschrieben und dabei die weibliche Bezeichnung jeweils zuerst angeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 1

 

Gemeindevertreterin Mückel beantragt, aus § 4 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung (Ältes­tenrat) die Wörter „sowie fraktionslosen Mitgliedern“ zu streichen und das Komma hinter dem Wort „Stellvertretern“ durch das Wort „sowie“ zu ersetzen.

 

Beschluss:

 

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung (Ältestenrat) werden die Wörter „fraktionslosen Mitgliedern“ gestrichen und das Komma hinter dem Wort „Stellvertretern“ durch das Wort „sowie“ ersetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

 

Beschluss:

 

Der § 4 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung (Ältestenrat) wird wie folgt geändert: „Der Ältes­tenrat unterstützt auf Wunsch die Bürgervorsteherin / den Bürgervorsteher und die Bürger­meisterin / den Bürgermeister bei der Führung der Geschäfte.“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.

 

Gemeindevertreterin Mückel weist darauf hin, dass die Geschäftsordnung dahingehend geändert werden muss, dass alle Belange, die r Fraktionsmitglieder gelten, auch für frak­tionslose Mitglieder gelten müssen. So wäre z.B. der § 15 Abs. 3 Satz 2 der Geschäfts­ordnung (Fragestunde) wie folgt zu ändern: „Antwortet die Ausschussvorsitzende / der Ausschussvorsitzende oder ihre Vertreterin / ihr Vertreter / seine Vertreterin / sein Vertreter, so können die Antworten für jede Fraktion durch jeweils ein weiteres Mitglied des Ausschus­ses, welches nicht der Fraktion der Ausschussvorsitzenden / des Ausschussvorsitzenden oder ihrer Vertreterin / ihres Vertreters / seiner Vertreterin / seines Vertreters angehört, sowie durch die fraktionslosen Mitglieder ergänzt werden.

 

Darüber besteht Einvernehmen.

 

Gemeindevertreter Niegengerd weist darauf hin, dass in § 25 Abs. 1 Satz 2 der Geschäfts­ordnung (Wortmeldung und Worterteilung) hinter dem Wort „Wortbeiträge“ die Wörter „zu diesem Punkt“ einzufügen sind.

 

Darüber besteht Einvernehmen.

Gemeindevertreter Bendfeldt beantragt, den § 33 Abs. 2 (Anträge und Vorlagen mit finan­ziellen Auswirkungen) zu streichen.

 

Beschluss:

 

Der § 33 Abs. 2 (Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen) wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

 

Gemeindevertreter Niegengerd beantragt, den § 33 Abs. 2 Satz 1 (Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen) wie folgt zu ändern: „Anträge und Vorlagen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihres finanziellen Umfangs geeignet sind, auf die öffent­lichen Finanzen der Gemeinde erheblich einzuwirken, können zunächst dem Finanz­ausschuss zur Beratung überwiesen werden.“.

 

rgermeister Voß schlägt vor, dass die Anträge auf Vorschlag der Verwaltung zunächst dem Finanzausschuss zur Beratung überwiesen werden können und auf Antrag des Finanz­ausschussvorsitzenden überwiesen werden müssen.

 

Beschluss:

 

Der § 33 Abs. 2 Satz 1 (Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen) wird wie folgt geändert: „Anträge und Vorlagen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihres finanziellen Umfangs geeignet sind, auf die öffentlichen Finanzen der Gemeinde erheblich einzuwirken, können auf Vorschlag der Verwaltung zunächst dem Finanzausschuss zur Beratung überwiesen werden; auf Antrag der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Finanz­ausschusses müssen sie zunächst dem Finanzausschuss zur Beratung überwiesen werden.“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

 

Gemeindevertreter Kehl beantragt, den § 33 Abs. 2 Satz 2 (Anträge und Vorlagen mit finan­ziellen Auswirkungen) wie folgt zu ändern: „Die abzugebende Stellungnahme des Finanz­ausschusses ist bei der weiteren Behandlung des Antrages oder der Vorlage in der Gemeindevertretung zu berücksichtigen.“.

 

Beschluss:

 

Der § 33 Abs. 2 Satz 2 (Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen) wird wie folgt geändert: „Die abzugebende Stellungnahme des Finanzausschusses ist bei der weiteren Behandlung des Antrages oder der Vorlage in der Gemeindevertretung zu berücksichtigen.“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

 

Gemeindevertreter Limberg beantragt, aus § 34 Abs. 2 (Abstimmungsregeln) die Wörter: „soweit nicht der Gegenstand der Abstimmung jedem Mitglied der Gemeindevertretung schriftlich vorliegt“ zu streichen.

Gemeindevertreter Langner beantragt, die zu streichenden Wörter durch die Wörter bzw. zu erklären“ zu ersetzen.

 

Beschluss:

 

Der § 34 Abs. 2 (Abstimmungsregeln) wird wie folgt geändert: „Vor der Abstimmung hat die Bürgervorsteherin / der Bürgervorsteher den Text des Beschlussvorschlages zu verlesen bzw. zu erklären.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1