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Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 20.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Kiekut-Center gegenüber dem Rathaus
Ort: Barkholt 63-65, 22927 Großhansdorf
 
Beschlussprotokoll

Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

 

Gemeindevertreter Kehl fragt zu § 1 (Erstes Zusammentreffen der Gemeinde­vertretung) an, ob nicht das an Jahren älteste Mitglied, sondern das dienstälteste Mitglied den Vorsitz übernehmen sollte, so wie dies z.B. gerade für den Bundestag beschlossen wurde.

 

Frau Hettwer teilt dazu mit, dass sich diese Regelung aus der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ergibt.

 

Es besteht Einvernehmen, den § 4 Abs. 3 Satz 1 (Ältestenrat) wie folgt zu ändern: „Der Ältestenrat unterstützt die/den Bürger­vorsteher/in und auf dessen Wunsch den/die Bürgermeister/in bei der Führung der Geschäfte.“.

 

Es besteht Einvernehmen, den § 5 in die BezeichnungProtokollführung“ zu ändern.

 

Es besteht Einvernehmen, den § 10 Abs. 4 Satz 3 (Tagesordnung) wie folgt zu ändern: „Der Einladung sollten zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung Vorlagen, in der Regel mit Beschluss­vorschlägen über Gegenstand und Ziel der Beratung beigefügt werden.“.

 

Es besteht Einvernehmen, den § 13 Abs. 3 (Öffentlichkeit der Sitzungen Ausschluss der Öffentlichkeit) wie folgt zu ändern: „In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind nach Wiederher­stellung der Öffentlichkeit und auf der nächsten Sitzung bekannt zu machen, wenn nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen.“.

 

Es besteht Einvernehmen, den § 23 in die Bezeichnung „Schluss der Redeliste, Vertagung oder Schluss der Beratung“ zu ändern.

Es besteht Einvernehmen, den § 25 Abs. 1 Satz 2 (Wortmeldung und Worterteilung) wie folgt zu ändern: „Die/Der einzelne Redner/in darf bei ihrem/seinem ersten Wort­beitrag ohne zeitliche Begrenzung sprechen; ihre/seine weiteren Wortbeiträge dürfen nicht länger als 5 Minuten sein.“.

 

Es besteht Einvernehmen, den § 25 Abs. 6 Satz 1 (Wortmeldung und Worterteilung) wie folgt zu ändern: „Will die/der Vorsitzende sich selbst als Redner/in grundsätzlich an der Beratung beteiligen, so hat sie/er während dieser Redezeit den Vorsitz abzu­geben.".

 

Gemeindevertreter Kehl beantragt, den in § 25 Abs. 6 (Wortmeldung und Wort­erteilung) neu vorgesehenen 2. Satz: „Dies gilt nicht für kurze Bemerkungen und Nachfragen.“ zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 3

 

Gemeindevertreter Kehl beantragt, die in § 33 (Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen) vorgesehene Streichung des Absatzes 2 nicht vorzunehmen und den Abs. 2 Satz 1 wie folgt zu formulieren: „Anträge und Vorlagen, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder ihres finanziellen Umfangs geeignet sind, auf die öffentlichen Finanzen der Gemeinde erheblich einzuwirken, werden zunächst dem Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.“.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

 

Es besteht Einvernehmen, die in § 34 Abs. 2 (Abstimmungsregeln) vorgesehene Streichung des Satzteils „soweit nicht der Gegenstand der Abstimmung jedem Mitglied der Gemeindevertretung schriftlich vorliegt.“ nicht vorzunehmen.

 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Großhansdorf unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1