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Gute Nachbarschaft |
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Bei Streitigkeiten unter Nachbarn sind überwiegend Bereiche des privaten Rechts betroffen. Ob Laub in den benachbarten Garten fällt oder Äste ins Nachbargrundstück ragen, all dies sind Angelegenheiten, die zwischen den Nachbarn zu klären sind. Entscheidungsgrundlage ist das Schleswig-Holsteinische Nachbarschaftsrecht. Die Gemeinde darf keine Stellung nehmen oder Rechtsberatung leisten. Bevor jedoch Anwälte eingeschaltet werden und hohe Prozesskosten entstehen, stellt der Schiedsmann (zertifizierter Mediator) der Gemeinde Großhansdorf, Herr Host Kalisch, Telefon 23 60 22 oder 0175 / 850 38 53, eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung dar. Informationsblatt zur vorgerichtlichen Streitschlichtung Ein Punkt, der häufig zu Unstimmigkeiten unter Nachbarn führt, ist die Geräuschentwicklung durch Rasenmäher. Hierzu ist eindeutig in der sogenannten Rasenmäherverordnung festgelegt, dass Rasenmäher nur an Werktagen von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr betrieben werden dürfen. Besonders gekennzeichnete, lärmgedämmte Rasenmäher können an Werktagen bis 22:00 Uhr eingesetzt werden. Eine Bestimmung, wonach das Mähen in der Mittagszeit verboten ist, ist in der genannten Verordnung nicht enthalten. Dennoch sollte, mit Rücksicht auf die Nachbarn, auf das Mähen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr verzichtet werden.
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